satzung

American Football – Potsdam Royals e. V.

satzung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  1. Der Verein führt den Namen American Football – Potsdam Royals e. V.
    – im Folgenden „Verein” genannt –
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Potsdam und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen. 
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des  American Footballs in Potsdam.
    Diese Zielsetzung und der Zweck des Vereins wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:

a) Aufklärung und lnformationsvermittlung der Mitglieder und Öffentlichkeit über American Football

b) Durchführung/Beteiligung von Projekten im Bereich des American Footballs, Kinder- und Jugendsports, der Fettsucht, der Magersucht, der Gesundheitsvorsorge und der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Sportveranstaltungen, Lehrgänge und Veranstaltungen zur Schulung von Regelkenntnissen, Darstellung des American Football und des Cheerleading in der Öffentlichkeit und Kontaktgespräche. 

c) Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Trägern auf dem Gebiet des Sports, der Ernährung und Gesundheit sowie soziale Einrichtungen. 

d) Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft. 

e) Ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet des American Footballs, Kinder- und Jugendsports, der Fettsucht, der Magersucht, der Gesundheitsvorsorge und der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. 

f) Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. 

g) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” (§§ 52 ff) der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung und zwar durch Ausübung des Sports. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften des in § 2 Ziffer 4 genannten steuerbegünstigten Zwecks den American Football in Potsdam verwendet. 

h) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

i) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 

j) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

k) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er respektiert jede Religion und Weltanschauung, im Sinne von Art. 3 GG.

l) Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich. 

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern. 
  2. Innerhalb der Mitgliedschaft können sich aktive Mitglieder den im Verein direkt mitarbeitenden Mitgliedern anschließen. Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. 
  3. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder durch den Vorschlag des Vorstandes ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Für die Ernennung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. 
  4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder. 
  1. Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. 
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins schadet. 
  1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet Ablehnungsgründe dem Antragsteller mitzuteilen, ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen. 
  2. Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen mit einer Frist von drei Monaten dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden, ohne dass dies die Beitragspflicht für das laufende Vereinsjahr berührt. 
  3. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. 
  4. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 
  5. Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschuss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. 
  6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt. 
  7.  

Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

  1. Organe des Vereins sind: 

a) die Mitgliederversammlung
b)
der Vorstand.

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt per E-Mail 4 Wochen vorher durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Die Mitglieder sind dafür verantwortlich, dem Verein eine geänderte E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen: 

Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. 

Spätere eingehende Anträge, auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge, werden nur dann auf die Tagesordnung gesetzt, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung dem zustimmt. 

Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder, dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstand verlangt wird. 

Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine besonderen Versammlungsleiter bestimmen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied sowie dem Protokollführer unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. 

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  1. Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder (aktive Mitglieder/Fördermitglieder) und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen. 
  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 
  3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. 
  4. Abstimmungen und Wahlen sind in der Mitgliederversammlung grundsätzlich offen durchzuführen. Sie sind nur dann geheim durchzuführen, wenn die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung dies beschließt. 
  5. Für Satzungsänderungen, Zweckänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.
  1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit den 1. und 2. Vorsitzenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 
  2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen. 
  3. Der Verein wird im Sinne von § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch
    2 Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten. 
  4. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zweidrittel seiner drei Mitglieder anwesend sind oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 
  5. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Beschlussprotokoll niedergelegt und von mindestens einem Vorstandsmitglied und dem Protokollführer unterzeichnet. 
  6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu berufen. Nachträglich von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglieder werden nur für die restliche Amtszeit gewählt.  
  1. Über die Mitgliederversammlung sind mindestens zwei Laienrevisoren für die Dauer von 5 Jahren zu wählen. 
  2. Die Laienrevisoren unterliegen in keiner Weise den Weisungen des Vorstandes. Sie haben die Aufgabe eine stichprobenhafte Prüfung von Rechnungsbelegen durchzuführen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Laienrevisoren haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.

Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die gemeinnützige Körperschaft „American Football und Cheerleading Verband Berlin/Brandenburg e.V.“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abweichend beschließt. 

Es wird bescheinigt, dass der vorstehende Wortlaut mit dem Beschluss über die Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung vom 28.02.2022 und mit allen unverändert gebliebenen Bestimmungen übereinstimmt.

POTSDAM ROYALS e.V.

Über uns

Unser Verein Potsdam Royals wurde am 19. Mai 2009 gegründet und nach den Aufstiegen 2012, 2013, 2014 und 2017 sind wir seit der Saison 2018 in der 1. Bundesliga angekommen. Doch unser Weg ist noch lange nicht zu Ende. Wir wollen dem American Football in dieser so sportbegeisterten Stadt nun auch im Oberhaus den Stellenwert geben, den Potsdam und die Region verdient hat und zusammen mit unseren Fans weiterhin fantastische Football-Feste feiern.